Deutsches Reich
Deutsches ReichDeutsches Reich Das Deutsche Reich ging aus dem unter preußischer Vorherrschaft stehenden Norddeutschen Bund hervor, nachdem Preußen sich im Deutschen Krieg gegen Österreich und dessen verbündete deutsche Staaten, im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 gegen die benachbarte Großmacht Frankreich durchgesetzt hatte. Geschichte 1871-1918 Deutsches Kaiserreich Entstehung des Begriffs In der deutschen Verfassungsgeschichte sind die Begriffe Reich und Bund übrigens recht austauschbar. Die Präambel der Bismarck-Verfassung von 1871 sagte beispielsweise, dass der preußische König und die süddeutschen Fürsten einen ewigen Bund geschlossen hätten. Staatsrechtliche Fragen Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die Abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was das Deutsche Reich zuvor gewesen war: der deutsche Nationalstaat. Als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung hat die Bundesrepublik Ansprüche auf altes Reichsgebiet gegenüber Polen und der Sowjetunion bzw. Russland aufgegeben. Während dies allgemein akzeptiert ist, gehen einige revisionistische Theoretiker davon aus, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Einigungsvertrag nicht rechtskräftig seien, weil die unterzeichnenden Staaten Bundesrepublik und DDR zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht souverän gewesen seien, weshalb die vereinigte Bundesrepublik nicht rechtmäßig und damit nicht identisch mit dem früher als „Deutsches Reich“ bezeichneten Völkerrechtssubjekt sei. Diese Meinung wird insbesondere von den verschiedenen Gruppierungen vertreten, die unter der Bezeichnung Kommissarische Reichsregierung bekannt geworden sind.
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