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Hochschulinformationstage


Kategorie: Gemeinschaftskunde
Eingesendet: 16.05.2006
Wörter: 10473
Autor: FelicaTheOne
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Hochschulinformationstage

Mein Hochschulinformationstag in Gießen:

Tiermedizin



Am Donnerstag, dem 26.01.2006, besuchte ich die Tiermedizinlesung an der Veterinär-Medizin Universität in Gießen.
Pünktlich um zehn Uhr begann die Vorlesung. Nach der Begrüßung wurden uns von Frau Straffler (Studienberatung) Informationen zum Studium sowie die Zulassungsregelungen zum Studium mitgeteilt.
Im Mai bzw. spätestens Juni muss man sich die Bewerbungsunterlagen besorgen, da am 31. Mai bzw. am 15. Juli Bewerbungsschluss ist. Im August bekommt man dann, sofern man genommen wurde den Zulassungsbescheid. Im September muss man sich dann einschreiben, nach der Einschreibung an der Universität beginnt die Einführungswoche. Die Vorlesungen beginnen dann Mitte Oktober.
Aber bevor man anfangen kann Tiermedizin zu studieren, muss man erst einmal einen Platz bekommen, dies ist gar nicht mal so einfach, da es aber mehr Bewerbungen als Plätze gibt. Letztes Jahr haben sich zum Beispiel 5255 Studienwillige für 1044 Studienplätze beworben, das heißt also nur jeder fünfte wurde genommen. Ab dem Wintersemester 2005/2006 gibt es neue Regeln für die Vergabe von Studienplätze, diese legt die ZVS bundesweit fest ( Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ). 20% der Studienplätze werden nur nach der Abiturs Note vergeben, das heißt die Bewerber mit Bestnoten haben hier gute Chancen ein Platz zu ergattern. Letztes Jahr lag der Grenzwert bei einem Durchschnitt von 1,9 in Hessen.
Weitere 20% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben, das heißt die Bewerber, welche auf einen Studienplatz warten haben hier die Chance noch einen zu bekommen. Zur Zeit liegt der Durchschnittswert der Wartezeit bei 20 Semestern. In dieser Zeit darf der Wartende keine anderen Studiengänge machen, denn nur Studiengänge sind keine Wartezeit. Der Bewerber kann aber in der Zeit zum Beispiel eine Ausbildung zum praktischen Tierarzthelfer/in machen, dies zählt als Wartezeit.
Die letzten 60% der Studienplätze wird nach dem HAV ( Hochschulauswahlverfahren) vergeben. Im Wintersemester 2005/2006 war in Gießen nur die Abitursnote Ausschlag gebend.
Die ZVS bietet den Bewerben praktische Hilfen an, als Info-Heftchen und auch im Internet unter www.zvs.de , dort kann man sich die nötigen Bewerbungsunterlagen suchen.
In Deutschland gibt es nur fünf Hochschulen, welche Tiermedizin lehren, diese sind in Leipzig, Hannover, Berlin, München und Gießen.
Die Regelstudienzeit beträgt 11 Semester, also 5 ½ Jahre. 97% der Studierenden schaffen in dieser Zeit auch ihr Studium.
Nach diesem informativen Vortrag, informierte uns Professor Doktor Diener über die Studienzeit, insbesondere die ersten zwei Jahre.
Sehr wichtig für das Studium ist die TAPPO (Tierärztliche Approbationsordnung), dies ist die Vorschrift zur Ausbildung des Tierarztes. Das ganze Studium kann man in drei Abschnitte untergliedern:
1. Vier ein halb Jahre (3850 Pflichtsunden) Theorie an der Universität
2. 1170 Pflichtstunden Praxis, das heißt ein praktischer Teil in einer Klinik, ect.
3. Tierärztliche Vorprüfung ( zwei Scheine) und die tierärztliche Prüfung ( drei Scheine)
Die ersten vier Semester befassen sich mit dem vorklinischen Studium. Das fünfte bis neunte Semester befasst sich mit dem klinischen Studienabschnitt und im zehnten und elften Semester folgt der restliche praktische Teil sowie das letzte Staatsexamen.
In der Regel hat ein Student 30-33 Wochenstunde an der Universität zu verbringen. Die Lehrveranstaltungen gliedern sich in drei Teile:
1. Pflichtveranstaltungen: Besuch ist Pflicht
2. Wahlpflichtveranstaltungen: Besuch ebenfalls Pflicht, aber Inhalte individuell wählbar
3. Wahlveranstaltungen: Hier hat der Student die Option die Veranstaltungen zu besuchen
Es gibt drei Typen von Lehrveranstaltungen, zum einen die Vorlesungen, die Seminare und die Übungen, welche sich auf den praktischen Teil des Studiums beziehen, zum Beispiel die Anatomie.
Folgende Fachgebiete und Stunden muss man im ersten bis vierten Semester absolvieren:
Physik 56 Stunden
Chemie 120 Stunden
Zoologie 70 Stunden
Botanik 70 Stunden
Biochemie 28 Stunden
Berufsfelderkundung 42 Stunden
Anatomie 224 Stunden
Histologie und Embryologie 98 Stunden
Ethologie 28 Stunden
Landwirtschaftslehre 28 Stunden
Tierhaltung 56 Stunden
Allg. Radiologie 42 Stunden
Physiologie 140 Stunden
Physiologische Chemie (Biochemie) 140 Stunden
Futtermittelkunde 42 Stunden
Tierzucht und Genetik 84 Stunden
Klinische Propädeutik 98 Stunden
Tierschutz 56 Stunden
Wahlpflichtveranstaltungen 84 Stunden
Nach dieser Zusammenfassung der ersten zwei Studienjahre nannte uns Professor Doktor Kaleta die möglichen Gebiete der tierärztlichen Berufstätigkeit, die Gesetzgebung sowie eine Erläuterung des klinischen Teils des Studiums.
Als Tierarzt/ Tierärztin kann man in folgenden Bereichen tätig sein:
1. In der Tierzucht bzw. Tierproduktion
2. Im Tierschutz
3. Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefährdung durch von Tieren stammenden Lebensmittel
4. Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen
5. Diagnose, Therapie und Prophylaxe von Tierkrankheiten
6. Im Umweltschutz
Im tierärztlichen Beruf hat man es mit fünf Klassen von Tieren zu tun:
1. Landwirtschaftliche Nutztiere:
- Pferde, Esel, Schweine, Zeigen, Kühe, ect.
- Nutzfische
- Bienen
- Geflügel (Hühner, Gänse, ect.)
2. Hobbytiere:
- Nager (Rennmäuse, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, ect.)
- Reptilien
- Hund
- Katze
- Tier- und Greifvögel
3. Versuchstiere:
- Nager (Ratten, Mäuse, ect.)
- Hausgeflügel
- Primaten
4. Wildtiere:
- Wild
- Reptilien
- Fische
- Amphibien
- Insekten
- Vögel
5. Parasiten
Tiere werden durch das Gesetz geschützt:
Artikel 20a GG
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere
Der Saat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

§ 90 des BGB
Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

§ 90a BGB
Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

§ 903 BGB
Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

Der klinische Teil des Studiums ( 3. bis 5. Studienjahr) befasst sich mit praktischen Fächern, klinischen Fächern sowie mit Lebensmittelfächern.

Nach den verschiedenen Vorträgen wurden wir in Gruppen aufgeteilt, welche nach der Mittagspause das Gelände der Veterinärmedizin erkunden sollten.
Ich wurde in Gruppe 1 eingeteilt.
Gruppe 1 Zeitplan:
14 Uhr KGGA
14 Uhr 20 Kleintier Innere
14 Uhr 40 Kleintier Chirurgie
15 Uhr Pferd Chirurgie
15 Uhr 20 Pferd Innere
15 Uhr 35 Klinik für Schweine
15 Uhr 50 Klinik für Wiederkäuer

Bei den Führungen wurden uns die einzelnen Bereiche erklärt und fachliche Begriffe vermittelt. Für mich war die Kleintier Chirurgie am interessantesten, da ich dort schon selbst meinen Kater habe operieren lassen. Die OP-Säle durften wir aus Hygiene- und Infektionsvorschriften nicht betreten. In den Klinken und Instituten herrschen strenge Hygiene-, Infektions- und Strahlenschutzvorschriften. Dies ist auch notwendig, da zum Beispiel mangelnde Hygiene ein großes Risiko bei einer Operation darstellen würde. Weitere Gefahrenquellen sind bissige Tiere, infektiöses Material, wie zum Beispiel Spritzen. Auch Medikamente können gefährlich sein, insbesondere Betäubungsmittel.
Für mich war der zweite Tag der Hochschulinformationstage sehr spannend, lehrreich und interessant. Mir wurde viel über das Studium vermittelt, auch in der Mittagspause habe ich mich mit einem Studenten, der Veterinärmedizin studiert, unterhalten. Dieser meinte, dass das Studium zwar sehr schwierig und zeitintensiv sei, aber wer sich wirklich dafür interessiert, solle es tun. Es würde sich auf jeden Fall lohnen. Diese Aussage und auch die Vorträge der verschiedenen Professoren, haben meinen Wunsch Tiermedizin zu studieren gestärkt. Für mich hat sich also der Hochschulinformationstag gelohnt und ich habe einen guten Einblick in den Verlauf des Studiums bekommen. Da ich zu früh in Gießen war, habe ich mich so lange ich warten musste, in eine der Vorlesungen für die Stundenten gesetzt. Auch dies fand ich sehr interessant, es ging um den Fortpflanzungszyklus bei Fleckvieh (Rinder). Da ich bereits in der neunten Klasse ein Praktikum im tiermedizinischen Bereich gemacht habe, konnte ein paar Fachausdrücke verstehen. Trotzdem war diese Vorlesung für mein derzeitiges Wissen noch zu hoch. Aber wenn mein Wunsch wahr werden sollte, werde ich auch über dieses Wissen dann verfügen.

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