|
Du bist hier:
Startseite
>
Dokumente
>
Übersicht
>
Schule
>
Schularbeiten
>
Die Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung
Geschichte Zusammen mit der Renten- und Krankenversicherung gehört die Unfallversicherung zu den ersten sozialen Absicherungen für Arbeitnehmer. Die Grundlage lieferte die „Kaiserliche Botschaft“ von 1881, auf der am 9. Juli 1884 das „Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884“ im Reichsgesetzblatt verkündet wurde. Versicherte Für Betroffene von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Schulunfällen bedeuten die Unfälle oft große Veränderungen ihrer Lebensgestaltung. Dann die Gesundheit und Arbeitskraft so gut es geht wieder herzustellen – das ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist durch die gesetzliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber abgesichert. Wer ist versichert? Die gesetzliche Unfallversicherung schützt folgende Personen (für Beamte gelten besondere Vorschriften): · Arbeitnehmer und Angestellte, · Landwirte, Familienangehörige, · Kinder, die Tageseinrichtungen besuchen, · Schüler und Studenten, · behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen, · Helfer bei Unglücksfällen, · Zivil- und Katastrophenschutzhelfer, · Blut- und Organspender, · Häuslich Pflegende und Haushaltshilfen, · Helfer bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten, · Personen, die für den Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Institution ehrenamtlich tätig sind sowie Zeugen vor Gericht, · Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Erfüllung ihrer Meldepflichten, · Strafgefangene und Entwicklungshelfer sowie · Freiwillig versicherte Unternehmer Wann erhalten Versicherte Leistungen? Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen in Form einer bestmöglichen medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation, sowie evtl. einer finanziellen Entschädigung auf. Leistungen Tritt ein Versicherungsfall ein, leistet die gesetzliche Unfallversicherung: · Umfassende Heilberatung · Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. „Umschulung“) · Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten · Herstellung der Gesund- und Leistungsfähigkeit bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten – Eingliederung zurück ins Berufsleben · Entschädigung durch Geldleistung der Versicherten oder Hinterbliebenen Das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung lautet: Prävention vor Rehabilitation vor Entschädigung Wann wird Rente gezahlt? Rente an die Versicherten wird dann gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht vollständig wieder hergestellt werden konnte (Minderung von mind. 20%) Finanzierung Im Gegensatz zu den andern sozialen Versicherungen ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei, da die Arbeitgeber die Kosten tragen. Die Beiträge werden im Nachhinein für das nächste Jahr fest gelegt. Das heißt, je höher der Anspruch im voran gegangenen Jahr war, desto höher wird der Beitrag für das kommende Jahr. Prävention (=Vorsichtsmaßnahmen) Die gesetzliche Unfallversicherung hat vom Arbeitgeber einen Präventionsauftrag: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Bewertung
|
|
||||||||||
| Hinweise für Rechteinhaber | © 2001-2012 by magistrix.de | Impressum | Nutzungsbedingungen | FAQ & Hilfe | SSL Zertifikate | powered by Ruby on Rails |
Dein Kommentar
Was hältst du von dem Dokument Die Gesetzliche Unfallversicherung? Sag uns eines Meinung!
Kommentare