| Kategorie: | Vortäge |
|---|---|
| Eingesendet: | 17.09.2006 |
| Wörter: | 6614 |
| Autor: | smoerebroed |
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Selbstjustiz
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht Berufenen (meist Betroffenen) gegen eine Straftat oder sonst als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar. Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung als Dritter selbst vor. Daher wird das Pendant der Selbstjustiz auch als "Fremdjustiz" bezeichnet.
Als Rechtfertigung für einen Akt der Selbstjustiz vorgebracht wird meist das Versagen der Justiz oder deren Unfähigkeit, gegen die als verbrecherisch empfunden Handlung effektiv, schnell oder überhaupt vorzugehen.
Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche Handlungen, die von der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Notwehr oder zur Abwendung eines Notstandes erfolgen. Ebensowenig wird der Begriff der Selbstjustiz auf Handlungsformen im Rahmen eines möglicherweise billigenswerten Widerstandsrechtes gebraucht.
Selbstjustiz entsteht dort, wo der Staat versagt und sich nicht blicken lässt, wenn Unrecht geschieht.
Die Betroffenen nehmen ihre Geschicke in die eigene Hand und versuchen, ihre Probleme "selbst zu regeln".
Durch "Gegenschläge" verschaffen sie sich Respekt und eine Ordnung, in der sich dann die Dinge wechselseitig abspielen, von denen einige im Krankenhaus landen.
Selbstjustiz hat ein verständliches Motiv, aber ist keine schlaue Methode, denn bei der Selbstjustiz "gewinnt" nicht derjenige,
der im Recht wäre, sondern derjenige, der gewalttätiger, rücksichtsloser, hinterlistiger ist.
Solche Charaktereigenschaften und Ergebnisse sind jedoch mit wahren Wertvorstellungen unvereinbar und führen letztendlich auch für die handelnden Personen zu Konflikten mit der Rechtsordnung.
Daran stören sich unreife Menschen wenig, weil sie "sowieso Stress mit dem System" gewohnt sind.
Deshalb lohnt der Hinweis auf Recht und Ordnung bei den Kids kaum, sondern muss ihnen aufzuzeigen, dass ihre Selbstjustiz auch für sie selbst keinen wirklichen Zweck bringt, sondern Perspektive kostet, weil Selbstjustiz die Selbstjustiz der "anderen Seite" auslöst und die Selbstjustiz ist zudem kein Weg, weil bei ihr das Urteil
durch die Brille des Opfers zustande kommt.
Es ist aber eine historische Errungenschaft des Rechts,
dass nicht das Opfer über den Täter urteilt, sondern ein
unabhängiges Gericht abwägt und entscheidet. Gesellschaft mit ihrem Recht meist zu spät eingreift.
Fälle von Selbstjustiz in Gerichtssälen
Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Gewaltausbrüchen in deutschen Gerichtssälen:
Einer der spektakulärsten Fälle geschah im März 1981: In Lübeck erschoß eine Mutter den angeklagten mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal.
1994: Ein 57jähriger erstach nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Hamburger Strafjustizgebäudes den Angeklagten: Er hatte eine Frau erwürgt. Der Messerstecher war früher der Geliebte des Opfers gewesen. Auf Grund des Vorfalls wurden im Strafjustizgebäude an den Eingängen neue Sicherheitsschleusen für Zuschauer eingerichtet.
März 1994: In Euskirchen erschoß ein wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilter Mann den Richter und sechs weitere Menschen. Dann sprengte er sich mit einer Handgranate in die Luft.
Februar 1995: Im Kölner Landgericht erscho ein Türke den mutmaßlichen Mörder seines Sohnes und verletzte einen Mitangeklagten.
Mai 1995: In einem Bremer Gericht tötete der Bruder eines Mordopfers den mutmaßlichen Täter während einer Verhandlungspause.
erschienen am 19. April 2005 in Hamburg
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