Deutschlands erste demokratische Verfassung und der Vertrag von Versailles
Vorwort Thema 1
Der Versailler Vertrag war das Vertragswerk, welches nach dem 1. Weltkrieg den Kriegszustand zwischen dem Deutschen Reich und den Mächten der Triple Entente [ɑ̃.tɑ̃t] (Bündnis aus England, Frankreich und Russland) und ihren Verbündeten beendete.
1. Entstehung und Ratifizierung
Der Vertrag war das Ergebnis des seit Januar 1919 in Versailles tagenden Friedenskongresses. Ein engerer Ausschuss des Kongresses war der so genannte Rat der Vier, dem US-Präsident Woodrow Wilson, der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau, der britische Premierminister David Lloyd George und der italienische Minister Vittorio Emanuele Orlando angehörten. Der Rat legte die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags fest. An den mündlichen Verhandlungen nahmen nur die Siegermächte teil. Das Verhandlungsergebnis wurde der deutschen Delegation schließlich als Vertragsentwurf am 7. Mai 1919 vorgelegt. Die deutsche Delegation weigerte sich zu unterschreiben und drängte auf Milderung der Bestimmungen, wobei die deutsche Delegation zu den mündlichen Verhandlungen nicht zugelassen wurde; stattdessen wurden Noten ausgetauscht. Die Siegermächte ließen weitere Nachbesserungen nicht zu und verlangten ultimativ die Unterschrift. Dabei drohten sie mit einem Einmarsch von Truppen, die bereits am Rhein bereitstanden. Reichsministerpräsident Philipp Scheidemann trat in dieser Situation zurück. Da im Falle einer Ablehnung ein Einmarsch der alliierten Truppen drohte, votierte die Nationalversammlung am 23. Juni 1919 mit 257 gegen 138 Stimmen für die Annahme des Vertrags. Außenminister Hermann Müller und Verkehrsminister Johannes Bell unterzeichneten daher am 28. Juni 1919 den Vertrag, wenn auch unter Protest. Nach dem Austausch der Urkunden trat der Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft.
2. Die Dolchstoßlegende und diverse Gebietsverluste
Die Dolchstoßlegende (auch: Dolchstoßlüge) war eine von führenden Vertretern der deutschen Obersten Heeresleitung initiierte Verschwörungstheorie, die die Schuld an der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg vor allem auf die Sozialdemokratie abwälzen sollte. Sie besagte, das deutsche Heer sei im Weltkrieg „im Felde unbesiegt“ geblieben und habe erst durch oppositionelle „vaterlandslose“ Zivilisten aus der Heimat einen „Dolchstoß von hinten“ erhalten. Die DNVP, die Völkische Bewegung und die Nationalsozialisten griffen die Dolchstoßlegende auf, verknüpften sie mit der Behauptung einer alliierten Kriegsschuldlüge und nutzten sie propagandistisch für ihre Zwecke aus. Denn wenn das angeblich unbesiegte deutsche Heer durch einen „Dolchstoß“ der Linken um den Sieg gebracht worden sei, dann hätten die Revolutionäre vom November 1918 und die demokratischen Politiker Schuld an der Niederlage und am folgenden Versailler Vertrag. Sie wurden deshalb als „Novemberverbrecher“ bezeichnet, die durch ihren „Verrat“ die Niederlage Deutschlands verschuldet hätten.
Gebietsverluste
Sofort abgetretene Gebiete ohne Volksabstimmung (nicht alle genannt)
• das Reichthaler Ländchen an Polen
• Elsass-Lothringen (an Frankreich)
• die südliche Hälfte des ostpreußischen Kreises Neidenburg
Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags abgetreten (nicht alle genannt)
• Nordschleswig stimmte mit einer ¾ Mehrheit für Dänemark, der Süden Schleswigs verblieb mit einer Mehrheit von 80% bei Deutschland
Nach Volksabstimmungen im Deutschen Reich geblieben (nicht alle genannt)
• Mittelschleswig
• der Südteil Ostpreußens (jedoch ohne Soldau, Kreis Neidenburg)
Dem Völkerbund unterstellt (nicht alle genannt)
• das Saargebiet, dessen Kohlenprodukte Frankreich zuviel, wurde den Völkerbund unterstellt. Nach 15 Jahren sollte eine Abstimmung über die Landeszugehörigkeit stattfinden.
• die deutschen Kolonien
3. Folgen des Vertrags
Der Verlust Posens und Westpreußens verringerte die Lebensmittelproduktion in starkem Maß, ein Verlust, den die deutsche Landwirtschaft zunächst nicht ausgleichen konnte. Deutschlands Bevölkerung verringerte sich um sieben Millionen Menschen, von denen in den Folgejahren etwa eine Million ins Reich strömte. Da das Deutsche Reich seine Armee auf eine Stärke von 115.000 Soldaten verkleinern musste, die anderen Unterzeichnerstaaten ihre Abrüstungsverpflichtungen aus dem Vertrag aber nicht nachkamen, war es in der Folgezeit militärisch schutzlos gegenüber seinen Nachbarländern. Insgesamt wurde von verschiedenen Historikern als ein Grundproblem des Versailler Vertrages bezeichnet, dass er zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen versuchte: zum einen die von Wilson vertretenen Ideale der Selbstbestimmung der Völker und der territorialen Übereinstimmung zwischen Volk und Staat, zum anderen die Absichten der Siegermächte, insbesondere Frankreichs, das Deutsche Reich entscheidend zu schwächen.
Vorwort Thema 2
Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der Novemberrevolution endete nicht nur der 1. Weltkrieg, sondern auch die Monarchie im Deutschen Reich. Im Vertrag von Versailles wurden erhebliche Gebietsabtretungen, die Alliierte Rheinlandbesetzung sowie Reparationen festgelegt.
4. Inhalt der Weimarer Verfassung
Die Weimarer Verfassung war die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossene und am 11. August verkündete erste praktizierte demokratische Verfassung Deutschlands. Zahlreiche ihrer Artikel waren direkt der Paulskirchenverfassung von 1848 entnommen und flossen ihrerseits wieder in das heute geltende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ein. Nach dem Ort ihrer Verabschiedung wird das Deutsche Reich für die Dauer seiner demokratischen Periode von 1919 bis 1933 als Weimarer Republik bezeichnet.
Das Deutsche Reich hatte nach der Weimarer Reichsverfassung den Reichstag, den Reichspräsidenten, die Reichsregierung, den Reichsrat und den Staatsgerichtshof als Staatsorgane. Das Reich handelte durch seine Staatsorgane. Das stellte Art. 1 WRV klar. Die Wahl von Reichstag und Reichspräsident durch das deutsche Volk, die Möglichkeit des Volkes, über Volksentscheid und Volksbegehren auf die Gesetzgebung einzuwirken, bildete die vom Volk ausgehende Staatsgewalt (Volkssouveränität). Jedes Land, das Bestandteil des Deutschen Reichs ist, muss eine freistaatliche Verfassung haben, und seine Volksvertretung muss in einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl von Männern und Frauen bestimmt werden (Art. 17 WRV).
WRV= Weimarer Reichsverfassung
Erster Abschnitt: Die Einzelperson
Der erste Abschnitt des Zweiten Hauptteiles erklärt die Gleichheit aller Deutschen. Rechtsgleichheit ist also noch ein Staatsbürgerrecht, kein Menschenrecht, wie nach dem Grundgesetz. Es werden keine weiteren Adelstitel verliehen, der Staat verleiht keine Orden und Ehrenzeichen. Es werden weiterhin die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 115) und das Recht auf freie Meinung (und deren Äußerung) zugesichert.
Zweiter Abschnitt: Das Gemeinschaftsleben
Der zweite Abschnitt setzt den Schutz von Ehe und Mutterschaft (Art. 119), sowie die Versammlungsfreiheit (Art. 123), die Wahlfreiheit (Art. 125) und die Gleichberechtigung weiblicher Beamter (Art. 128) fest.
Dritter Abschnitt: Religion und Religionsgesellschaften
Im dritten Abschnitt werden Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit garantiert. Außerdem wird auf eine Staatskirche verzichtet; damit war das bis dahin noch geltende „landesherrliche Kirchenregiment“ abgeschafft.
Vierter Abschnitt: Bildung und Schule
Der vierte Abschnitt erklärt, dass der Staat das Schulwesen beaufsichtigt. Es gibt öffentliche Schulen und eine allgemeine Schulpflicht. Zudem wird in diesem Abschnitt der Denkmalschutz als Aufgabe des Staates festgesetzt.
Fünfter Abschnitt: Das Wirtschaftsleben
Im fünften Abschnitt wird die wirtschaftliche Freiheit versichert, solange sie niemanden beeinträchtigt. Außerdem enthält dieser Abschnitt die Regelung des Erbrechtes und die Schaffung von einheitlichem Arbeitsrecht. Der Schutz von Urheberrechten (Art. 158) und von Arbeitnehmerrechten wird garantiert, was auch die Bildung von Betriebsräten beinhaltet.
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Die Übergangs- und Schlussbestimmungen regeln das Inkrafttreten der einzelnen Artikel der Verfassung. Es wird außerdem bestimmt, dass die Nationalversammlung bis zum Zusammentritt des ersten Reichstages dessen Position übernimmt.
5. Schwächen der Verfassung
Das Verfassungsmodell der Weimarer Republik wird heute im Allgemeinen als Fehlschlag angesehen. Das liegt daran, dass sie einige Schwächen hat:
In der Verfassung wurde mit dem Reichspräsidenten eine Art "Ersatzkaiser" geschaffen, er konnte die Reichsregierung beinahe nach belieben absetzen und er konnte die Notstandsgesetze ohne größere Schwierigkeiten in Kraft setzen. Ebenso konnte er ohne Bestätigung durch das Parlament die Richter des Reichsgerichtes einsetzen. Eine weitere Schwäche war, dass eine ⅔- Mehrheit im Reichstag die komplette Verfassung abändern konnte. Die Grundrechte und die Volkssouveränität waren ebenfalls veränderbar.
Anmerkung des Einsenders:
Also ich dafür eine 1 bekommen. Natürlich würde mich auch eure Meinung interessieren.
Diskussion
Dein Kommentar
Was hältst du von dem Dokument Deutschlands erste demokratische Verfassung und der Vertrag von Versailles? Sag uns eines Meinung!
Diskussion
Dein Kommentar
Was hältst du von dem Dokument Deutschlands erste demokratische Verfassung und der Vertrag von Versailles? Sag uns eines Meinung!
Kommentare