Die Europäische Union

Kategorie: Europäische Union
Eingesendet: 03.03.2007
Wörter: 32237
Autor: Arya1515
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Die Europäische Union

Die Europäische Union                                                                                          

1) Was ist die EU und wie ist sie entstanden?

Die Europäische Union ist ein aus 27 Ländern bestehender Staatenverbund. Sie wurde 1952 mit dem Vertrag von Paris als so genannte „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ gegründet um den innereuropäischen Frieden durch einen Zusammenschluss zu sichern. Die Gründungsstaaten waren: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Die 27 Mitgliedsstaaten heute sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern!

Die EU bildet die Dachorganisation der drei Säulen: der „Europäische Gemeinschaften“, der „Außen- und Sicherheitspolitik“ und der „polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“!

2) Blatt mit den Erweiterungen und den Verträgen (im Vergleich)













































































Zeit/ Jahr

Erweiterungen

Verträge


1952


Gründung der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“

Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande


Vertrag von Paris

1958


 

Röm. Verträge (EG- und EURATOM-Vertrag)*


1967


 

Fusionsvertrag (gemeinsamer Rat und gemeinsame Kommission der EG)


1973

Beitritt von Vereinigtem Königreich, Irland und Dänemark


 

1981

Beitritt von Griechenland


 

1985

Austritt von Grönland


 

1986

Beitritt von Portugal und Spanien


 


1993


 


Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag)

à Gründung der EU


1995

Beitritt von Schweden, Finnland und Österreich


 


1999


 

Vertrag von Amsterdam (ergänzt Vertag von M. zur Unterstützung der Handlungsfähigkeit auf Grund der vielen Beitritte)


2003


 

Vertrag von Nizza (ändert den Vertrag von M., bestimmt also heutige Regeln der Europ. Union)


2004

Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern (griech. Teil)


 


2007

Beitritt von Rumänien und Bulgarien (Skepsis von Seiten der EU Bev. àLänder bauen erst Demokratie auf , hohe Kosten für Mitgliedsstaaten)


 


???


 

Geplant ist eine EU-Verfassung, die den EG-Vertrag und den EU-Vertrag ablösen soll

* EG-Vertrag: Vertrag zur Gründung der Europ. Gemeinschaft; und EURATOM-Vertrag: Vertrag der Europ. Atomgemeinschaft. Ihre Aufgabe ist es, "durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen“!

3) Beitrittskandidaten und Beitrittsbedingungen

Als Beitrittskandidaten sind sowohl Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Mazedonien als auch die Türkei zu benennen, im Falle wie etwa der Türkei könnten die Verhandlungen jedoch sogar bis zu 15 Jahre andauern, da sie wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage, den kulturellen Unterschieden und unzureichender Menschenrechte ergebnisoffen geführt werden.

Damit wären wir auch schon bei den Beitrittsbedingungen, die im EU-Vertrag wie folgt fest gelegt sind:


  • Demokratie


  • Menschenrechte


  • Grundfreiheiten sowie


  • Rechtsstaatlichkeit * müssen beachtet werden.


* Rechtstaatliche Staaten sind Länder, in denen die öffentliche Gewalt an eine Rechtsordnung gebunden ist!

4) Wichtige Fragen

Kann sie weiterhin alle Beitrittswilligen Staaten, die die Kriterien erfüllen, aufnehmen?
  • Kann sie es sich ferner erlauben, bestimmte Staaten abzulehnen?

5) Errungenschaften

Es ist nun möglich sich im nationalen Sinne zu engagieren, ohne aber Unfrieden um den Interessenausgleich hervorzurufen!

  • Es wurden einige benachteiligte Staaten integriert

  • Gemeinsame Währung, welche bisher für ca. die hälfte der Mitgliedsstaaten eingeführt worden ist!

6) zu lösende Probleme: 


  • Der Nachlass der Effizienz der Arbeitsfähigkeit der EU lassen durch den Mangel an Anpassungsreformen, die durch den Erweiterungsprozess nötig sind, ist erheblich

  • In den vergemeinschafteten Politikfeldern, insbesondere in der Außenpolitik, wird oft noch nicht gut genug zusammengearbeitet!

Diese Missstände werfen letzen Endes eine Frage auf:

7) Muss das Dauerprovisorium als das die Europäische Union seit ihren Anfängen funktioniert hat, am Schluss doch in eine Verfassung für Europa münden um zukunftsfähig zu sein?

Hierzu ein Zitat von dem Philosophen Hans Georg Gadamer:

„Es ist auch das Miteinanderleben verschiedener Kulturen und Sprachen, Religionen und Konfessionen, das uns trägt… Und hier scheint mir die Vielsprachigkeit Europas, diese Nachbarschaft des anderen auf engem Raume und die Ebenbürtigkeit des anderen auf engem Raum eine wahre Schule zu sein. Dabei geht es nicht etwa nur um die Einheit Europas im Sinne einer machtpoiltischen Allianz. Ich meine, dass es die Zukunft der Menschheit im Ganzen sein wird, für die wir das miteinander zu erlernen haben, was unsere europäische Aufgabe für uns ist.

Anmerkung des Einsenders: =) hoffe mal das hilft denn es war ziemlich nervig den ganzen krams für mein eigenes zu machen, und das will man doch ncih noch anderen zumuten^^

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